Gegenstand dieser Geschäftsordnung ist die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Behandlung von Anträgen beim „Spree Empire“.
§ 2 Leitung der Versammlung
Die Leitung der Versammlungen beim „Spree Empire“ obliegt dem 1. Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende kann ein anderes Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.
§ 3 Tagesordnung
Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. Die Tagesordnungspunkte werden in der verlesen Reihenfolge behandelt, es sei denn, die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt eine veränderte Reihenfolge.
§ 4 Beschlussfähigkeit
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen JA-Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 5 Anträge
1. Anträge sind innerhalb der im § 6 der Satzung geregelten Fristen zu stellen.
2. Anträge auf Satzungsänderungen erfordern eine einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen, um angenommen zu werden.
3. Verspätet eingereichte Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn Ihre Dringlichkeit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Satzung sind ausgeschlossen.
§ 6 Wortmeldungen
Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Der Leiter kann die Redezeit begrenzen.
Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden. Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Versammlungsraum zu verweisen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen.
§ 7 Abstimmungen
Über Anträge wird grundsätzlich durch offene Abstimmung per Handzeichen entschieden, eine geheime Abstimmung erfolgt schriftlich durch Stimmzettel.
Ein Antrag auf geheime Abstimmung, der von jedem Mitglied gestellt werden kann, ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für dieses Verfahren stimmen.
Der Vorstand hat für ausreichende Stimmzettel zu sorgen.
§ 8 Wahlen
Bei Wahlen muss die Abstimmung geheim erfolgen, wenn dies von 1/5 der anwesenden Stimmberechtigten verlangt wird.
§ 9 Protokollführung
Über die Versammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Leiter der Versammlung zu unterzeichnen.
§ 10 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung durch die Vorstandsmitglieder in Kraft.